Für medizinische Notfälle während deines Auslandsaufenthalts übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten und kümmert sich auch um einen eventuellen Rücktransport, den du sonst selbst bezahlen müsstest.
Die Reisekrankenversicherung tritt ein, wenn du weniger als ein Jahr im Ausland verbringst und unterscheidet sich somit von der Auslandskrankenversicherung, die ab einem Jahr greift.
Falls du deine gebuchte Reise aus unvorhergesehenen Gründen wie Krankheit absagen musst, übernimmt die Reiserücktrittskostenversicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du sonst selbst tragen müsstest.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung deckt die Reiseabbruchversicherung Stornogebühren ab, jedoch nur bei dringenden Gründen für einen Reiseabbruch. Ein spontaner Abbruch aus Laune heraus wird nicht erstattet.
Falls du im Urlaub versehentlich einer anderen Person oder ihrem Eigentum Schaden zufügst, hilft dir die Reisehaftpflichtversicherung, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Die Reiseunfallversicherung deckt die Kosten bei schweren Verletzungen, die zu dauerhaften körperlichen Schäden führen und sich während des Urlaubs ereignen.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks übernimmt die Reisegepäckversicherung die entstandenen Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Die Reiserechtsschutzversicherung bietet Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland und übernimmt Kosten wie Anwaltsgebühren, die unter anderem für Straf- und Schadenersatzrechtsschutz sowie Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz anfallen.
Bei Unfällen im Ausland bietet die Assistance-Versicherung Unterstützung vor Ort, wie die Organisation von Rückreisen, Beschaffung von Informationen, Krankenbesuche und weitere Hilfestellungen, um dir in schwierigen Situationen im Urlaubsland beizustehen.
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